Praxisintegrierte Ausbildung
Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Kurz & Knapp
Praxisintegriert
3 Jahre
Beginn
September
Info-Termine
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Anmeldung
jederzeit Online
Alle Fakten auf einen Blick
Lehrinhalte
Pflichtbereich
- Religionslehre/ Religionspädagogik
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Englisch
Handlungsfelder
- Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten
- Gruppen pädagogisch begleiten
- Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
- Übergänge mitgestalten
- Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
Wahlpflichtbereich
- Musik
- Bildende Kunst
- Werken
- Sozialpädagogisches Handeln
Unterrichtszeiten
Die Schüler:innen sind zwei Tage in der Woche in der Praxisstelle und drei Tage in der Woche an der Schule.
Dauer
3 Jahre
Start jeweils zum Schuljahresanfang
Besonderheiten
in Bearbeitung
Aufnahmebedingungen
Sie haben 3 Möglichkeiten
Vorlage eines Abschlusszeugnisses
- Abschlusszeugnis der Hauptschule mit mindestens der Note 3,0 im Fach Deutsch sowie im Durchschnitt aller Fächer.
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung.
Vorlage eines Ausbildungsvertrages
- Der Nachweis eines Vertrages mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder (z.B. Kindergarten)
Vorlage bei ausländischen Bildungsabschlüssen
- Zusätzlich sind von Bewerber:innen, die ihren Abschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Anerkennung des Abschlusszeugnisses ist durch das Regierungspräsidium nachzuweisen.
Kosten
Anmeldegebühr
50,- Euro
Prüfungsgebühr
350,- Euro
Es werden keine Schulgebühren erhoben
FAQs
in Bearbeitung