Praxisintegrierte Ausbildung

Berufsfach­­schule für sozial­pädagogische Assistenz

Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

Kurz & Knapp

Praxisintegriert

3 Jahre

Beginn

September

Info-Termine

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Anmeldung

jederzeit Online

Alle Fakten auf einen Blick

Lehrinhalte

Pflichtbereich

  • Religionslehre/ Religionspädagogik
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Englisch

Handlungsfelder

  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten
  • Gruppen pädagogisch begleiten
  • Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
  • Übergänge mitgestalten
  • Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen

Wahlpflichtbereich

  • Musik
  • Bildende Kunst
  • Werken
  • Sozialpädagogisches Handeln
    Unterrichtszeiten

    Die Schüler:innen sind zwei Tage in der Woche in der Praxisstelle und drei Tage in der Woche an der Schule.

    Dauer

    3 Jahre

    Start jeweils zum Schuljahresanfang

    Besonderheiten

    in Bearbeitung

    Aufnahmebedingungen

    Sie haben 3 Möglichkeiten

    Vorlage eines Abschlusszeugnisses

    • Abschlusszeugnis der Hauptschule mit mindestens der Note 3,0 im Fach Deutsch sowie im Durchschnitt aller Fächer.
    • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung.

    Vorlage eines Ausbildungsvertrages

    • Der Nachweis eines Vertrages mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder (z.B. Kindergarten)

    Vorlage bei ausländischen Bildungsabschlüssen

    • Zusätzlich sind von Bewerber:innen, die ihren Abschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Anerkennung des Abschlusszeugnisses ist durch das Regierungspräsidium nachzuweisen.
    Kosten

    Anmeldegebühr
    50,- Euro

    Prüfungsgebühr
    350,- Euro

    Es werden keine Schulgebühren erhoben

    FAQs

    in Bearbeitung