Fachschule für Sozialpädagogik
Fördermöglichkeiten
BAföG für Schülerinnen und Schüler
BAföG – das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten Leistungen nach dem BAföG sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen.
Wer kann Anträge stellen?
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben, BAföG beziehen.
Welche Aufgabe hat das BAföG für Schülerinnen und Schüler?
Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Was wird gefördert?
Das hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der oder die Antragstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen.
Gut zu wissen
Schüler-BAföG gibt es vom Staat als Zuschuss. Es muss also, ähnlich wie ein Stipendium, nicht zurückgezahlt werden!
Wer hilft weiter?
Je nach Ausbildungsart sind unterschiedliche Stellen für die Beantragung zuständig:
- für Studierende das Studierendenwerk am Ort der Hochschule
- für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
- für alle anderen SchülerInnen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen des Auszubildenden.
Weitere Informationen unter www.bafög.de
Zukunftsstarter – Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses
Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen, der auf die sogenannte „Externenprüfung“ vorbereitet.
Zukunftsstarter richtet sich an folgende Personengruppen:
- Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben
- Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit vier Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
- Berufsrückkehrende beziehungsweise Wiedereinsteigende
Wie sieht die Förderung aus?
Bei der Umschulung in einem Betrieb soll es eine Ausbildungsvergütung geben. Förderbar sind auch Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Unter Umständen erhalten Sie eine Prämie, wenn Sie die Zwischen- oder Abschlussprüfung bestehen.
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
Vereinbaren Sie unter der gebührenfreien Nummer 0800 4555500 (Mo-Fr 8-18 Uhr) einen Termin, um sich in Ihrer Agentur für Arbeit oder in Ihrem Jobcenter zu den Fördervoraussetzungen beraten zu lassen.
Bildungskredit
Zur Unterstützung von Studierenden sowie von Schülerinnen und Schülern in fortge- schrittenen Ausbildungsphasen wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms ein befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung.
Welche Aufgabe hat der Bildungskredit?
Das Bildungskreditprogramm ist eine weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung, die ergänzend zum BAföG zur Verfügung steht. Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern unabhängig. Eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Programm sieht vor, dass der Bildungskredit monatlich im Voraus in Raten von 100, 200 oder 300 Euro durch die KfW ausbezahlt wird. Andere Optionen sind jedoch möglich.
Wer kann den Bildungskredit bekommen?
Berechtigt sind volljährige Schüler/innen, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung. Ferner sind Studierende zum Bezug des Kredites berechtigt, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden.
Ist die Förderung von der Staatsangehörigkeit abhängig?
Den Bildungskredit können Deutsche sowie unter bestimmten Umständen andere Staatsangehörige erhalten. Die Vergabe des Bildungskredits an Deutsche und andere Staatsangehörigen folgt den gleichen Grundsätzen wie beim BAföG (siehe oben)
Weitere Informationen unter www.bafög.de
Bildungsgutschein
Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert.
Wer kann gefördert werden?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet oder
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
- um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?
Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.
Wie sieht die Förderung aus?
Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist. Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden. Für die Zeit der Weiterbildung kann Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Gut zu wissen
Auch die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA) des Kolping-Bildungswerks ist AZAV-zertifiziert und damit Bildungsgutschein-fähig.
Wer hilft weiter?
Ein Bildungsgutschein kann nur nach vorheriger Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt werden. Vereinbaren Sie unter der gebührenfreien Nummer 0800 4555500 (Mo-Fr 8-18 Uhr) einen Termin, um sich zu den Fördervoraussetzungen beraten zu lassen.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Weiterbildungs-
prämie
Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt („Umschulung“ oder „Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung“) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens zwei Jahre angelegt sein.
Wie sieht die Förderung aus?
Wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt hat, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/ Nichtschülerprüfung beträgt 1.500,- Euro.
Gut zu wissen
Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter nachweisen, dass Sie die Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Diese Prüfungen können in Deutschland nur von einer Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) durchgeführt werden. Sie können beispielsweise mit einer Zeugniskopie nachweisen, dass Sie die Abschlussprüfung vor einer Kammer abgelegt und bestanden haben. Prüfungen bei anderen Bildungsträgern werden nicht gefördert.
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
Vereinbaren Sie unter der gebührenfreien Nummer 0800 4555500 (Mo-Fr 8-18 Uhr) einen Termin, um sich in Ihrer Agentur für Arbeit oder in Ihrem Jobcenter zu den Fördervoraussetzungen beraten zu lassen.
Aufstiegs-BAföG
Eine Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht, kann durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (früher Meister-BAföG) finanziell unterstützt werden.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Gefördert werden kann die Vorbereitung auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise die zum/zur Meister/in, Betriebswirt/in oder Erzieher/in.
Vorbereitungslehrgänge auf die jeweilige Prüfung können in Voll- oder Teilzeit stattfinden und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben. In der Regel wird folgendes erwartet: eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis. Auch Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiums, Studienabbrecher/ innen beziehungsweise Abiturientinnen und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Förderfähig sind auch Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt sowie – bei Alleinerziehenden – die Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung. Wird ein Vollzeitlehrgang besucht, kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Gut zu wissen
In der Kolping-Akademie können so die Ausbildung zum Erzieher und zum staatlich anerkannten Fachwirt für Organisation und Führung gefördert werden.
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen, einen Förderrechner sowie Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie auf der Webseite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.aufstiegs-bafoeg.de
Unter der Telefonnummer 0800 6223634 (gebührenfrei; Mo-Fr 8-20 Uhr) erreichen Sie die Info-Hotline zum Aufstiegs-BAföG.
Weiterbildungs-
stipendium
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Was kann gefördert werden?
Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitend durchgeführte Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Die Weiterbildungskurse zum Fachwirt im Erziehungswesen, Sozialwirt, Ausbilder (IHK) sowie die Nachqualifizierungsmaßnahmen zur Gruppenleitung und elementarpädagogischen Fachkraft des Kolping Bildungswerks können hier gefördert werden.
Wer kann gefördert werden?
Voraussetzung für eine Bewerbung sind: eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Daneben ist die besondere Qualifikation für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie höchstens 24 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienst) können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Wie sieht die Förderung aus?
Innerhalb des Förderzeitraums können Sie Zuschüsse für förderfähige Weiterbildungen beantragen; ein Eigenanteil von 10% an den Kosten ist vorgesehen.
Gut zu wissen
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie auf den Seiten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung www.sbb-stipendien.de
Bildungszeit
„Bildungszeit“ (auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungsurlaub“ genannt) ist ein Förderangebot des Landes Baden-Württembergs. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Wer kann gefördert werden?
Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:
- In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen.
- Die Anzahl der Tage, die gewährt wird, kann vom Alter abhängen.
Neben beruflicher Weiterbildung können – abhängig vom jeweiligen Bundesland – auch Qualifizierungen für Ehrenämter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstützt werden.
Wie sieht die Förderung aus?
Meist werden fünf Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen Sie selbst tragen.
Wer hilft weiter?
Eine Übersicht zu den Regelungen in Baden-Württemberg findet sich auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe (s. u.). Dort finden sich auch zahlreiche Dokumente wie Merkblätter, Antworten auf häufige Fragen sowie zu den anerkannten Bildungsträgern:
rp.baden-wuerttemberg.de
BAföG für Studierende
Für Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gibt es das BAföG grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss – selbst wenn der Studienerfolg ausbleibt. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen.
Welche Aufgabe hat das BAföG für Studierende?
Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Was wird gefördert?
Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.
Wer wird gefördert?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann grundsätzlich BAföG erhalten. Aber auch EU-Bürger, MigrantInnen und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während Studium oder Schulzeit erhalten. Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt.
Studierende, Schülerinnen und Schüler können i.d.R. nur gefördert werden, wenn sie ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen, bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres.
BAföG erhalten junge Menschen, deren Familien nicht allein für die Ausbildung aufkommen können. In § 21 BAföG ist geregelt, welches Einkommen angerechnet wird. Mit der BAföG-Reform 2019 werden die Freibeträge in drei Stufen bis 2021 angehoben, sodass mehr Menschen BAföG-berechtigt sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Beim BAföG spielen die persönlichen Lebensumstände und die gewählte Ausbildungsform eine wichtige Rolle. Beides hat Einfluss darauf, ob es die Förderung als Vollzuschuss, als Kombination aus Zuschuss und Darlehen oder allein als Darlehen gibt und wie hoch die Unterstützung ausfällt.
Gut zu wissen
Studium oder Schulbesuch mit Kind – eine große Herausforderung. Gleiches gilt bei der Pflege von nahen Angehörigen. Deshalb werden solche BAföG-Berechtigte besonders gefördert, unter anderem durch einen Kinderbetreuungszuschlag: www.bafög.de
Weitere Informationen unter www.bafög.de
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt besonders begabte Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung dabei, einen ersten akademischen Hochschulabschluss zu erwerben.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online Bewerbung
- ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf
- kein Hochschulabschluss. Für bereits Studierende gilt: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich
Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.
Wie sieht die Förderung aus?
Wer gefördert wird, erhält monatliche Stipendienbeträge und Büchergeld. Auch eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren kann gewährt werden. Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist damit unabhängig vom Einkommen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Gut zu wissen
Die Studiengänge des Kolpingbildungswerks in Kooperation mit der ISBA, der HWTK und der SRH – The mobile University können im Rahmen des Aufstiegsstipendiums gefördert werden.
Wer hilft weiter?
Mehr Informationen zum Aufstiegsstipendium erhalten Sie bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung unter www.sbb-stipendien.de
Deutschland-
stipendium
Das Deutschlandstipendium fördert begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Neben guten Noten zählen bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen – etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie.
Wie hoch ist die Förderung und wer bezahlt sie?
Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgezahlt. Die Förderung wird einkommensunabhängig vergeben und kann auch zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Spenden Förderer für ein Stipendium mehr als 150 Euro im Monat, erhält die jeweilige Stipendiatin bzw. der Stipendiat den Mehrbetrag zusätzlich zur regulären Summe von 300 Euro.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Nein. Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen die erhaltenen Mittel nicht zurückzahlen.
Wer kann sich bewerben?
Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben, wenn ihre Hochschule das Deutschlandstipendium anbietet. Grundsätzlich ist jedes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule förderungsfähig. Also zum Beispiel auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudiengang oder ein berufsbegleitendes/ duales Studium. Auch Teilzeitstudierende und angehende Studierende, die auf eine Zulassung warten, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben. Ausgenommen von der Förderung sind Promovierende, Studierende an Hochschulen des Bundes sowie Studierende an Verwaltungshochschulen mit Anwärterbezügen.
Weitere Informationen unter www.deutschlandstipendium.de
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Studiums – egal ob im Vollzeit-, Teilzeit- oder im berufsbegleitenden Studium.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Studierende von 18 bis 44 Jahren, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Der Abschluss Bachelor wird in diesem Zusammenhang nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet. Auch postgraduale Studien und Promotionen können gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Wunsch des Antragstellers können monatlich zwischen 100 und 650 Euro beantragt werden – bei einem Erst- oder Zweitstudium bis zu 14 Semester lang, bei einem postgradualen Studium oder einer Promotion bis zu 6 Semester.
Die maximale Dauer der Förderung ist abhängig vom Alter zu Beginn des Studiums.
Weitere Konditionen
Die Auszahlung ist nur monatlich möglich. Die Höhe kann an zwei Terminen im Jahr verändert werden. Der Standard-Tilgungsplan läuft über zehn Jahre in gleichbleibenden Zahlungen (Annuitätendarlehen). Es sind keine Sicherheiten erforderlich.
Weitere Informationen unter
www.kfw.de/inlandsfoerderung